Wie erwartet, wurde das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet.
Einige Änderungen fanden ihren Weg in das Gesetz sogar noch sehr kurzfristig. So dürfen die Daten jener User, die die Internetsperren umgehen und sich somit Zugang zu den Seiten verschaffen, nicht zur Strafverfolgung weitergereicht werden.
Die Gegner des Gesetzes wollen nun gegen die Internetsperren vor Gericht gehen. (Shortnews, 19.06.09)